Arbeitsdienste in der Tennisabteilung des SVA - Zusammenfassung
Motivation für Arbeitsdienste in der Tennisabteilung:
- Erhaltung der Tennisanlage
- Bereicherung des Vereinslebens - mit Fokus auf die Tennisabteilung
- Niedrige Mitgliedsgebühren
Jedes Mitglieder der Tennisabteilung muss ab einem Alter von 16 Jahren einen Arbeitsdienst von mind. 4 Stunden pro Jahr leisten. Werden weniger als 4 Stunden zum Jahresende geleistet, werden je nicht geleisteter Stunde, folgende Beträge abgebucht:
- Abbuchung (ab 18 Jahren) 18,00 € je Std.
- Abbuchung (16- & 17-jährige) 9,00 € je Std.
Ein gutes Vereinsleben und eine schöne Tennisanlage sind nur möglich, wenn sich jeder freiwillig über die 4 Stunden hinaus engagiert.
Arbeitsdienste dürfen nur in Abstimmung mit dem Anlagenwart (Jörg Meyer) oder situativ mit einem Ausschussmitglied der Tennisabteilung gemacht werden. Unter www.tennis-amstetten.de sind bereits eine Vielzahl an Arbeitsdiensten zu finden. Bitte meldet euch rechtzeitig über die Homepage dazu an.
Nach getaner Arbeit muss zeitnah eine Mail an arbe hallo itsdie hallo nst@tenni hallo s-amste hallo tten.de gesendet werden.
Folgende Informationen sind in der E-Mail anzugeben:
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- Name der Teilnehmer
- Bezeichnung des Arbeitsdienstes
- Datum des Arbeitsdienstes
- Anzahl der geleisteten Stunden
Was zählt als Arbeitsdienst:
- Ausgewiesene Arbeitsdienste auf der Homepage z.B. Frühjahrsinstandsetzung der Anlage oder Grünanlagen
- Mitwirken an offiziellen Events der Tennisabteilung
- Jahresabschluss des SVA (Hinweis: Schichtlänge 3 h)
- Aktiv ausgeführte Tätigkeit als Mitglied im Ausschuss der Tennisabteilung
- Bewirtung bei Heimspielen der Jugend (max. 2 h je Spieltag - unabhängig von der Anzahl der Helfer)
Was zählt nicht als Arbeitsdienst:
- Tätigkeiten die bezahlt werden (inkl. Trinkgeld)
- Kuchen backen, Salate o.ä. (an Spieltagen oder Events)
- Arbeiten an der Tennishalle
- Bewirtung bei Heimspielen der Aktiven und Senioren
- Geleistete Arbeitsstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar
- Geleistete Arbeitsstunden können nicht auf das Folgejahr übertragen werden