Tennisplatz Tennisspieler

Arbeitsdienste in der Tennisabteilung des SVA - Zusammenfassung

Motivation für Arbeitsdienste in der Tennisabteilung:

  • Erhaltung der Tennisanlage
  • Bereicherung des Vereinslebens - mit Fokus auf die Tennisabteilung
  • Niedrige Mitgliedsgebühren

 

Jedes Mitglieder der Tennisabteilung muss ab einem Alter von 16 Jahren einen Arbeitsdienst von mind. 4 Stunden pro Jahr leisten. Werden weniger als 4 Stunden zum Jahresende geleistet, werden je nicht geleisteter Stunde, folgende Beträge abgebucht:

  • Abbuchung (ab 18 Jahren) 18,00 € je Std.
  • Abbuchung (16- & 17-jährige) 9,00 € je Std.

 

Ein gutes Vereinsleben und eine schöne Tennisanlage sind nur möglich, wenn sich jeder freiwillig über die 4 Stunden hinaus engagiert.

 

Arbeitsdienste dürfen nur in Abstimmung mit dem Anlagenwart (Jörg Meyer) oder situativ mit einem Ausschussmitglied der Tennisabteilung gemacht werden. Unter www.tennis-amstetten.de sind bereits eine Vielzahl an Arbeitsdiensten zu finden. Bitte meldet euch rechtzeitig über die Homepage dazu an.

 

Nach getaner Arbeit muss zeitnah eine Mail an arbe hallo itsdie hallo nst@tenni hallo s-amste hallo tten.de gesendet werden.

Folgende Informationen sind in der E-Mail anzugeben:

    • Name der Teilnehmer
    • Bezeichnung des Arbeitsdienstes
    • Datum des Arbeitsdienstes
    • Anzahl der geleisteten Stunden

 

Was zählt als Arbeitsdienst:

  • Ausgewiesene Arbeitsdienste auf der Homepage z.B. Frühjahrsinstandsetzung der Anlage oder Grünanlagen
  • Mitwirken an offiziellen Events der Tennisabteilung
  • Jahresabschluss des SVA (Hinweis: Schichtlänge 3 h)
  • Aktiv ausgeführte Tätigkeit als Mitglied im Ausschuss der Tennisabteilung
  • Bewirtung bei Heimspielen der Jugend (max. 2 h je Spieltag - unabhängig von der Anzahl der Helfer)

 

Was zählt nicht als Arbeitsdienst:

  • Tätigkeiten die bezahlt werden (inkl. Trinkgeld)
  • Kuchen backen, Salate o.ä. (an Spieltagen oder Events)
  • Arbeiten an der Tennishalle
  • Bewirtung bei Heimspielen der Aktiven und Senioren
  • Geleistete Arbeitsstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar
  • Geleistete Arbeitsstunden können nicht auf das Folgejahr übertragen werden