Eröffnung der Freiluftsaison unter Corona Verordnungen
Eröffnung der Freiluftsaison
Es ist soweit!! Der Spielbetrieb auf unseren Tennisplätzen ist ab dem 11.05.2020 wieder erlaubt. Die 8. Landesverordnung zu Corona des Landes Baden-Württemberg ermöglicht es uns die Plätze unter strengen Auflagen wieder zu öffnen.
Um ein sicheres Spielvergnügen zu gewährleisten ist es unerlässlich, dass sich jeder an die entsprechenden tagesaktuellen Maßnahmen hält.
Die Hinweise an den Plätzen zum Spielbetrieb sind zwingend einzuhalten.
Seit dem 04.06.2020 ist neben dem Spielen eines Einzels auch das Spielen eines Doppels zugelassen.
Wichtig!
- Alle Umkleidekabinen bleiben vorerst geschlossen
- Dokumentation des Spielbetriebs von jeder Einzelpaarung, siehe Aushang an den Tennisplätzen sowie untenstehend zum Download
- Es besteht keine Maskenpflicht
- Die generelle Abstandsregel von 1,5 m ist auch beim Betreten und Verlassen des Platzes einzuhalten
- Beachtung der Schutzempfehlungen des WTBs
- Beachtung der allgemeinen Hygienetipps
Aktuelle Informationen bitte ebenfalls den folgenden Links entnehmen:
Widersprechen Aushänge den Vorschriften von höherer Stelle (Verband, lokale Behörde, Landesregierung) so ist den Vorschriften höherer Stelle Folge zu leisten.